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// Stand: 25. Februar 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur Webtechniker.com, nachstehend “Auftragnehmer” genannt, Auftragnehmers nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Auftraggeber oder Kunde oder Vertragspartner” genannt.
    1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.
  1. Weitergeleitete Aufträge
    2.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass der Auftragnehmer einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber/Kunde nicht verpflichtet es mitzuteilen. Die Ausnahme der Regelung trifft in Kraft, wenn eine Verschwiegenheit Vereinbarung getroffen wurde.
    2.2 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise.
  1. Zustandekommen des Vertrages
    Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des Kundenauftrags per E-Mail oder durch die mündliche Zusage des Auftraggebers per Handy oder Telefon oder einer Anzahlung zustande.
  1. Beendigung des Vertrages
    Der Auftragnehmer kann bei nicht vorankommen des Projektes das Projekt beenden. Die bis dahin erbrachte Arbeit wird mit mindestens 75% des gesamt veranschlagten Preises berechnet. Hierbei muss ein zwingender Grund vorliegen. Als zwingender Grund wird auch gewertet, wenn der Auftraggeber das Projekt unnötig in die Länge zieht, die von Ihm geforderten Informationen und Daten nicht an den Auftragnehmer übermittelt und/oder länger als zwei Wochen nicht auf die zuletzt gesendete E-Mail antwortet.
  1. Daten
    Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertreten müssen des Auftragnehmers, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.
  1. Datenschutz
    Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain, Google und Server notwendig sind.
  1. Preise und Zahlungen
    Das Angebot / Rechnungsstellung erfolgt im Voraus nach der gültigen Preisliste des Auftragnehmers bzw. des individuell mit dem Kunden vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind wie folgt zahlbar:
    7.1. Der Auftraggeber/Kunde überweist eine Sicherheitsleistung von mindestens 50% vor Auftragsbeginn. Nach Eingang der Sicherheitsleistung beginnt der Auftragnehmer mit dem vereinbarten Projekt.
    7.2. Der Auftraggeber/Kunde überweist nach seiner Überprüfung und vor der Auslieferung den restlichen Betrag. Nach Eingang des Restlichen Betrages wird das Projekt ausgeliefert. Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich innerhalb von 14 Tagen den restlichen Betrag zu überweisen und die erbrachten Leistungen zu überprüfen. Sollte nach spätestens 14 Tagen keine Beanstandung erfolgen gilt das Projekt als abgenommen.
    7.3. Pro Auftrag sind zwei Korrekturschleifen im Preis inbegriffen die nichts mit nicht vereinbarten Funktionen zu tun haben, jede weiter Korrektur wird neu berechnet. Hierbei gilt dem Aufwand/Änderungen entsprechend Satz den der Auftragnehmer in einem Stundensatz von 95,00 Euro zzgl. 19% MwSt. pro angefangener Stunde berechnet.
    7.4. Solle die durch eine Ausnahme der Auftragnehmer dem Auftraggeber die erbrachten Leistungen (Webseite, Logo, Mobile App, etc.) vor der erbrachten Zahlung des Auftraggebers übergeben worden sein, so hat der Auftraggeber nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht und nur so lange wie es der Auftragnehmer erlaubt. Sollte der Auftraggeber seine Rechnung nicht bezahlt haben, kann der Auftragnehmer jederzeit die Webseite / App sperren und vom Netz nehmen lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst bei vollster Bezahlung an den Auftraggeber über. Sollte der Auftragnehmer verlangen, dass die Webseite /App wegen nicht Bezahlung vom Netzt genommen wird und nicht mehr im Einsatz sein darf bis zur Bezahlung, muss diesem der Auftraggeber sofort nachkommen. Sollte er diesem nicht sofort nachkommen, so entsteht dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro zusätzlich zu den Kosten der Dienstleistung. Der Auftraggeber hat kein Recht erbrachte Dienstleistungen des Auftragnehmers zurückzugeben und von der Vereinbarung zurückzutreten.
    7.5. Nach Eingang des Rechnungsbetrages beim Auftragnehmer und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen vom Auftragnehmer ausgeführt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Auftragnehmer vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Die erbrachte Leistung bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung das Eigentum vom Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat keine Rechte daran bis das Honorar beim Auftragnehmer eingegangen ist. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von einer Woche nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 1-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
  1. Haftung
    8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch den Auftragnehmer wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
    8.2 Erachtet der Auftragnehmer für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
    8.3 Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Auftragnehmer zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
    8.4 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
    8.5 Der Höhe nach ist die Haftung des Auftragnehmers beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
    8.6 Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
  1. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
    9.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer gilt deutsches Recht.
    9.2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
    9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
  1. Sonstige Bestimmungen
    10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
    10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
    10.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
    10.4 Der Auftraggeber hat auf Webseiten ein Nutzungsrecht. Er darf die Webseite nicht vervielfältigen außer zur Sicherung und diese Webseite nicht für andere zusätzliche Projekte nützen oder an Dritte verkaufen, ohne die Einverständnis des Auftragnehmers. Für das Einverständnis der Vervielfältigung der Webseite werden Gebühren fällig die gesondert verhandelt werden. Sollte der Auftraggeber diesem nicht nachkommen und ohne die Zustimmung des Auftragnehmers die Webseite zusätzlich in einem anderen Projekt einsetzten oder an Dritte verkaufen, wird eine Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro fällig.
  1. Markenrechte/Copyrights
    Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das “Recht am eigenen Bild”. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch den Auftragnehmer erstellten Arbeiten verbleibt beim Auftragnehmer.
  1. Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.